Heute erhielt ich die folgenden eMail:
"Urteil des Bundessozialgerichtes: Aerobictrainer ist Lehrer!
Ungefähr 10 Jahre dauert nun schon der Rechtsstreit um die Frage, ob denn ein Aerobictrainer eine lehrende Tätigkeit ausübt oder nicht. Hintergrund: Freiberuflich tätige Lehrer sind automatisch zwangsrentenversichert bei der BfA. Inzwischen hat dieser Streit ein für Aerobictrainer unvorteilhaftes Ende genommen. Das Bundessozialgericht als oberste zuständige Instanz hat in einem Urteil vom 22.06.2005 (Aktenz.: B 12 RA 6/04 R) genau dies bestätigt.
Mehr über das Thema in unserem Abendforum "BfA -
Fitness-Jobkiller Nr. 1" informieren.
Tun Sie es, bevor es Sie - wie viele andere - fünfstellige Geldbeträge kostet!
In seiner Urteilsbegründung rollt das Gericht noch einmal die historische Entwicklung des Begriffs der freien Lehrtätigkeit in der Rentenversicherung auf und kommt dann zu dem Schluss, dass Aerobictrainer auch dann eine Lehrtätigkeit ausüben, wenn die Kursteilnehmer ständig wechseln, sich der Kontakt zwischen
Trainer und Teilnehmer allein auf den Kurs beschränkt, die Stundeninhalte nicht aufeinander aufbauen, die Anleitung des Trainers keinerlei Gedächtnisspuren hinterlässt und damit der Inhalt außerhalb des Kurses nicht reproduzierbar ist.
Auch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2
Abs. 1 Grundgesetz sieht das Gericht durch die Anordnung der Rentenversicherungspflicht für selbständige Lehrer nicht verletzt. Es sieht ebenfalls keine gleichheitswidrige Benachteiligung gegenüber Personengruppen, die vom Gesetz nicht betroffen sind oder gegenüber Personen, die aufgrund mangelhafter Umsetzung des Gesetzes nicht erfasst worden sind.
Die Belastung von noch einmal 19.5% der Einnahmen vor Steuern werden viele freiberufliche
Trainer nicht erwirtschaften können und wollen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die BfA bei einer Prüfung Beiträge für vier Jahre rückwirkend fordern kann. Es wird in unseren Augen auch nur eine Frage der Zeit sein, bis auch Gerätetrainer und Personal
Trainer in die Fänge der BfA geraten (die ersten Fälle sind uns bekannt). Viele hochprofessionell arbeitende
Trainer werden damit den Ausstieg erwägen, was einen dramatischen Rückschlag für die Qualität der Fitness-Dienstleistung bedeutet."
Am Beginn meiner freiberuflichen Tätigkeit beantragte meine Befreiung, der wurde auch stattgegeben,
auf Grund dieser neuen Gesetzeslage/entscheidung werden momentan viele Kollegen im Pilates/Fitnessbereich mit nachträglichen Forderungen (bis zu 4 Jahre!!!!) überzogen.
Es handelt sich hier bei um Beträge in 5-stelliger Höhe!!!
Niemand hat in diesem Job dermaßen hohe Rücklagen, d.h. viele werden wohl, bei einer negativen Entscheidung gezwungen sein ihre freiberuflich Tätigkeit wieder aufzugeben.
Mir platzt da gerade so richtig der Kragen, seit 3 Jahren baue ich mir mein freiberufliche Tätigkeit auf, bis Juli hatte ich eine 7-Tage-Woche, Urlaub ist ein Fremdwort....wie weit geht es noch???